Versand

Lieferbedingungen 

  • Bei Standardlieferung wird die Entladung nicht durch das Transportunternehmen vorgenommen.

 

  • Die Entladung muss durch den Empfänger vorgenommen werden.
    Entladung erfolgt über die Seitenwände und muss mit einem Gabelstapler oder ähnlichem Gerät erfolgen. 

 

  • Frachtkostenfrei deutschlandweit bei einer Abladestelle, außer Inseln.

 

§ 1 Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung

(1) Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Lieferung der Ware eintretende Preisreduzierungen für Ihre aktuelle Bestellung ausnahmsweise noch berücksichtigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung.

(2) Sonstige Preisbestandteile und die jeweiligen Transport- oder Versandkosten sind bei der Lieferung im Preis enthalten.

(3) Soweit wir Transport-, Versand- oder sonstige Kosten erheben, werden diese gesondert ausgewiesen.

(4) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über eine von uns angebotene Zahlungsart. Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal (Express/Plus/Checkout), Amazon Pay, Sofort, giropay, Kreditkartenzahlung) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

(5) Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung ist Ihnen nur gestattet, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(6) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(7) Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

(8) Die Abtretung von Ansprüchen ist grundsätzlich nicht zulässig.

§ 2 Leistungspflicht, Lieferbedingungen, Lieferverzögerung, Annahmeverzug

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Wir liefern grundsätzlich zu den angegebenen Incoterms.

(2) Die von uns genannten Lieferzeiten stellen Regelzeiten im normalen Geschäftsbetrieb (Montag bis Freitag) dar, sind jedoch unverbindlich, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Die vereinbarte Lieferfrist setzt stets die Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Details voraus. Eine Beschaffungspflicht besteht darüber hinaus nicht. Beschaffungsrisiken werden grundsätzlich nicht übernommen.

(3) Soweit abweichend von (2) ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Käufer im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist von in der Regel vier Wochen zu setzen.

(4) Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Abschlagszahlungen können in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt werden.

(5) Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder ein Lager verlässt, und, wenn dieser Tag nicht feststellbar ist, der Tag, an dem sie dem Käufer zur Verfügung gestellt wird.

(6) Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt, Streiks und Aussperrungen, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand sowie sonstigen vom Verkäufer nicht zu vertretenden Ereignissen und dadurch bedingte Verzögerungen der Lieferung.

§ 3 Transportschäden

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn Sie sich vertragswidrig verhalten. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

(2) Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.

(3) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

§ 5 Gewährleistung, Beschaffenheit der Waren

(1) Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

(2) Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.

(3) Sie sind verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

(4) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

(5) Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.

(6) Für die vereinbarte Beschaffenheit der Waren übernehmen wir keine Garantie iSd § 443 BGB.

§ 6 Allgemeine Haftung

(1) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt:

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(2) Für alle übrigen Schäden ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

§ 7 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtszuständigkeit, salvatorische Klausel

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

(3) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, "UN-Kaufrecht").

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.